FDA und notwendige E1-Katalog-Überleitung „Vereinbarungs-Grouping“

Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ersetzt aufgrund der Änderung des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ab 2017 die bisher geltenden Mehrleistungsabschläge. Der Gesetzgeber hat durch die Reformen weitreichende Maßnahmen eingeleitet, um eine postulierte nicht-medizinisch induzierte Ausweitung stationärer Krankenhausleistungen zu begrenzen. Ausgehend von Abstaffelungen und Absenkungen im Fallpauschalenkatalog werden nun erhebliche Verhandlungsanstrengungen sowohl auf Landes- als auch auf Ortsebene notwendig, um die komplexe Struktur der Bewertungsmatrix zu erfassen.

Als erster Schritt für die Darstellung des FDA ist die Differenz zwischen der neuen und der alten vereinbarten Leistungsmenge zu ermitteln. Dies erfordert eine differenzierte Einzelleistungsdarstellung der Vereinbarungen uund Überleitung in den aktuellen Fallpauschalenkatalog. Für dieses „Vereinbarungs-Grouping“ stellen wir ab sofort ein standardisiertes und transparentes Verfahren bereit.

Unser Vorgehen im Detail:
Die Fälle des vergangenen Jahres (meist: Inlier bzw. Jahreslieger) werden sowohl mit dem vergangenen Jahresgrouper (jetzt: 2016) sowie mit dem Übergangsgrouper 2017 groupiert. Es entsteht eine DRG-Wanderung des Krankenhauses. Diese wird auf die AEB E1 – Fallzahlen angewandt. Die Fallzahlen und Tage der Zu- und Abschläge werden analog übergeleitet und auf den realen Katalogeffekt des Krankenhauses angepasst.

Geplante Leistungen, die das Krankenhaus im Jahr nicht erreicht hat, werden mithilfe der umfangreichen GSG-Benchmarking-Gruppe analog übergeleitet. Es ergibt sich ein neues, komplett ausgefülltes E1-Formular mit neuem Katalog für weitere Bearbeitungen.

Im Ergebnis erhält das Krankenhaus eine Excel-Auswertung mit folgendem Inhalt:

  • übermitteltes E1-Formular
  • neues, übergeleitetes E1-Formular
  • E1-Formular durch DRG-Wanderung des Krankenhauses
  • DRG-Wanderung des Krankenhauses
  • E1-Formular durch DRG-Wanderung der Benchmark-Gruppe
  • DRG-Wanderung der Benchmark-Gruppe
  • Ergebnis-Tabellen zur Plausibilisierung
  • AEB E1-Formular des Krankenhauses
  • §21-Datensatz des Krankenhauses

Vorteile unseres Vorgehen:

  • Transparenz gegenüber dem Krankenhaus und dem Kostenträger
  • Katalogeffekt wird analog des realen Leistungsgeschehens abgebildet

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Der Fixkostendegressionsabschlag (FDA) ersetzt aufgrund der Änderung des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ab 2017 die bisher geltenden Mehrleistungsabschläge. Der Gesetzgeber hat durch die Reformen weitreichende Maßnahmen eingeleitet, um eine postulierte nicht-medizinisch induzierte Ausweitung stationärer Krankenhausleistungen zu begrenzen. Ausgehend von Abstaffelungen und Absenkungen im Fallpauschalenkatalog werden nun erhebliche Verhandlungsanstrengungen sowohl auf Landes- als auch auf Ortsebene notwendig, um die komplexe Struktur der Bewertungsmatrix zu erfassen.

Die wesentlichen Punkte sind:

  • Der Fixkostendegressionsabschlag ersetzt den Mehrleistungsabschlag ab 2017 unbefristet
  • Es erfolgt keine Anwendung für E2 und E3
  • Der „normale“ Fixkostendegressionsabschlag beträgt für die Jahre 2017 und 2018 35% und ist ab 2019 frei verhandelbar
  • Der erhöhte Fixkostendegressionsabschlag beträgt für 2017 und 2018 max. 50% und kann frei verhandelt werden
    • Abschlagshöhe (0-50%)
    • Abschlagsdauer 3,0-4,29 Jahre
    • Abschlagshöhe und Dauer sind frei kombinierbar zu verhandeln.

Die folgenden Übersichten stellen die Ausnahmetatbestände dar:

1. Eindeutige FDA-Cluster-Zuordnung auf DRG-Ebene:
Tabelle FDA 1

2. Nicht-Eindeutige DRG-FDA-Cluster 1:1 Zuordnungen
Tabelle FDA 2

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