Aktuelles Urteil zum Thema Kodierrevision – B 1 KR 33/15/R

Das Bundessozialgericht hat sich jüngst in zwei Entscheidungen mit der nachträglichen Rechnungskorrketur durch Krankenhäuser beschäftigt. In einer Entscheidung vom 05.07. (B1 KR 40/15 R) bestätigte der 1. Senat, dass Krankenhäuser eine erteilte Schlussrechnung ohne rechtsbedeutsamen Vorbehalt bis zum Ablauf des nachfolgenden Kalenderjahres korrigieren können. Zusätzlich wurde am 19.04. (B1 KR 33/15 R) entschieden, dass auch [...]